Satzung

Satzung
„FANTASIA Dresden e.V.“
Verein zur Förderung des jungen künstlerischen Filmes

§1 Name, Sitz, Eintragung
(1) Der Verein trägt den Namen „FANTASIA Dresden – Verein zur Förderung
des jungen künstlerischen Filmes“ , kurz , „FANTASIA Dresden“.
(2) Sitz, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden.
(3) Der Verein ist am 09. März 2000 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden
unter VR 3665 eingetragen.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck und Geltungsbereich
(1) Der Verein „FANTASIA Dresden“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütung begünstigt werden.
(2) Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung, Kunst und Kultur, insbesondere des
jungen künstlerischen Filmes.
(4) Der Verein stellt sich folgende Aufgaben: Er
a. unterstützt die aktive künstlerische Medienarbeit junger Bürger, insbesondere den Animations-
und Experimentalfilm,
b. fördert die Präsentation der Ergebnisse durch Wettbewerbe, Performance und Pressearbeit,
c. fördert die medienpädagogische Bildungsarbeit durch Vorträge, Tagungen, Workshops u.a.,
d. schafft ein Zentrum zur künstlerischen Medienarbeit mit technischen Voraussetzungen,
e. entwickelt nationale und internationale Kontakte zu Vereinen und Einrichtungen mit ähnlichen Zielen.

§3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person des In- und Auslandes werden.
(1) Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich einzureichen.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Die Aufnahme gilt mit Aushändigung der Mitgliedskarte und der Satzung als vollzogen.

§4 Mitgliedsbeitrag
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
Die Höhe und die Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

§5 Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
(1) Rechte
Die Rechte der Mitglieder des „FANTASIA Dresden“ sind:
– Aktive Gestaltung der Vereinsarbeit
– Teilnahme an Vollversammlung
– Einspruchrecht
(1) Pflichten
Das Mitglied des „FANTASIA Dresden“ haben folgende Pflichten
– Anerkennung der Satzung
– pünktliche Beitragszahlung

§6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet:
– durch freiwilligen Austritt,
– durch Tod,
– durch Ausschließung.
(2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand
und ist nur zum Jahresende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zulässig.
Der Ausschluss kann erfolgen bei:
– Verletzung der Satzung des Vereines
– Gefährdung der Vereinsinteressen.
Der Ausschluss erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
Dem auszuschließenden Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung
bzw. Stellungnahme gegeben werden.

§4 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand
kann Arbeitsgruppen, einen Geschäftsführer und Mitarbeiter bestellen.
(2) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.
(3) Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, soweit diese von Aufsichts-,
Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden.
Bei Satzungsänderungen aus diesen Gründen sind die Mitglieder in geeigneter Weise zu
informieren.

§8 Amtsdauer des Vorstandes
(1) Der Vorstand im Sinne des BGB wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei
Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis
zu einer Neuwahl im Amt.
(2) Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Vorstandsamt.
(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus,
kann der Vorstand eine Ergänzungswahl vornehmen, die der Bestätigung durch die
nächste Mitgliederversammlung bedarf.

§9 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet nach Bedarf, mindestens in jedem zweiten Jahr statt.
Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden mit einer Frist von vier Wochen durch
schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des
Vereines es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel der Mitglieder unter
Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
(2) Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
soweit das Gesetz keine andere Mehrheit verlangt.

§10 Beurkundung der Beschlüsse
Die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich festzulegen und
vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

§11 Öffentlichkeitsarbeit/Presse
Zuständig für Öffentlichkeitsarbeit/Presse ist der geschäftsführende Vorstand.

§12 Auflösung
(1) Antrag auf Auflösung kann vom Vorstand oder von der Mitgliederversammlung gestellt werden.
(2) Die Beschlussfähigkeit zur Auflösung bedarf 75% der Stimmen der Vereinsmitglieder.
(3) Bei Auflösung des „FANTASIA Dresden“ oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen unmittelbar und ausschließlich an den Verein „Medienkulturzentrum Dresden e.V.“,
der das Vermögen ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.

§13 Schlussbestimmung
Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung zur Gründung des Vereines am 5.12.2000
beschlossen und durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.10.2002, 18.03.2005,
07.12.2016 sowie durch Beschluss der Vorstandssitzung am 09.02.2017 geändert.

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